ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN
für Beratungsleistungen der ghd GmbH – Bereich ghd
Consulting
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1)
Diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(„AGB“)
gelten
für
alle
Beratungsleistungen,
Analysen,
Gutachten,
Stellungnahmen
und
sonstigen
Werk-
und
Dienstleistungen,
die
die
ghd
GmbH,
Eichgärtenallee
36,
35394
Gießen
(nachfolgend
„ghd
Consulting“
oder
„Auftragnehmer“),
im
Rahmen
des
Geschäftsbereichs ghd Consulting gegenüber ihren Auftraggebern erbringt.
(2)
Diese
AGB
gelten
ausschließlich
gegenüber
Unternehmern
im
Sinne
des
§
14
BGB,
juristischen
Personen
des
öffentlichen
Rechts
und
öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
Sie
gelten
nicht
gegenüber
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3)
Abweichende,
entgegenstehende
oder
ergänzende
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des
Auftraggebers
werden
nur
dann
und
insoweit
Vertragsbestandteil,
als
ghd
Consulting
ihrer
Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4)
Diese
AGB
gelten
auch
für
alle
zukünftigen
Geschäfte
mit
dem
Auftraggeber,
ohne
dass
es
einer
erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1)
Gegenstand
des
jeweiligen
Auftrags
ist
die
im
individuellen
Angebot
bzw.
Auftragsschreiben
beschriebene
Beratungsleistung,
insbesondere
im
Bereich
der
Bewertung
notleidender
Immobilien
und
Immobilienprojekte
(Non-Performing
Loans),
der
Ermittlung
von
Realisierungswerten,
der
Erstellung
von
Handlungsempfehlungen
für
Kreditinstitute,
Sparkassen
und
Insolvenzverwalter
sowie
der
Begleitung
von
Sanierungs-, Revitalisierungs- und Verwertungsprozessen.
(2)
ghd
Consulting
erbringt
eine
Beratungsleistung.
Die
von
ghd
Consulting
erstellten
Analysen,
Realisierungswert-Einschätzungen
und
Berichte
stellen
fachliche
Einschätzungen
auf
Grundlage
der
zum
Zeitpunkt
der
Erstellung
verfügbaren
Informationen
dar.
Sie
sind
kein
Sachverständigengutachten
im
Sinne
der
ImmoWertV,
keine
Zusicherung
einer
bestimmten
Beschaffenheit
und
keine
Garantie
für
die
tatsächliche Erzielbarkeit der genannten Werte, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3)
ghd
Consulting
ist
berechtigt,
zur
Erbringung
der
Leistung
Erfüllungsgehilfen
und
Subunternehmer
aus
dem
eigenen
Partnernetzwerk
(Architektur,
Bauwesen,
Recht,
Projektsteuerung,
Finanzierung)
einzusetzen. Die Auswahl erfolgt mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
(4)
Rechts-,
Steuer-
und
Anlageberatung
sind
nicht
Gegenstand
der
Leistungen
von
ghd
Consulting.
Sofern
im
Rahmen
der
Beratung
rechtliche
oder
steuerliche
Fragestellungen
berührt
werden,
erfolgt
dies
unverbindlich und ersetzt keine Beratung durch die jeweils zuständige Berufsgruppe.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Angebote
(1)
Angebote
von
ghd
Consulting
sind
freibleibend
und
unverbindlich,
sofern
sie
nicht
ausdrücklich
als
verbindlich bezeichnet sind.
(2)
Der
Vertrag
kommt
durch
schriftliche
Auftragsbestätigung
von
ghd
Consulting
oder
durch
tatsächliche
Aufnahme der Beratungsleistung nach Auftragserteilung zustande.
(3)
Änderungen
und
Ergänzungen
des
Auftragsumfangs
bedürfen
der
Textform
(E-Mail
genügt)
und
sind
gesondert zu vergüten, sofern sie über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1)
Der
Auftraggeber
stellt
ghd
Consulting
alle
für
die
Leistungserbringung
erforderlichen
Unterlagen,
Daten
und
Informationen
(u.
a.
Objektunterlagen,
Wertgutachten,
Grundbuchauszüge,
Kreditakten,
Sanierungsplanungen) rechtzeitig, vollständig und in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung.
(2)
ghd
Consulting
ist
berechtigt,
sich
auf
die
Richtigkeit
und
Vollständigkeit
der
vom
Auftraggeber
oder
von
diesem
benannten
Dritten
(z.
B.
Banken,
Insolvenzverwalter,
Gutachter)
übermittelten
Informationen
zu
verlassen,
ohne
diese
eigenständig
auf
Richtigkeit
zu
überprüfen,
sofern
sich
keine
offensichtlichen
Zweifel aufdrängen. Eine Haftung für die Richtigkeit von Grundlagen Dritter ist ausgeschlossen (vgl. § 7).
(3)
Verzögert
sich
die
Leistungserbringung
durch
nicht
rechtzeitige
Mitwirkung
des
Auftraggebers,
verlängern
sich
vereinbarte
Fristen
entsprechend;
hierdurch
entstehende
Mehraufwände
sind
gesondert
zu
vergüten.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1)
Die
Vergütung
richtet
sich
nach
dem
individuellen
Angebot
bzw.
Auftragsschreiben
(z.
B.
Tagessatz,
Pauschalhonorar
oder
Rahmenvereinbarung).
Alle
Preise
verstehen
sich
zzgl.
der
jeweils
gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)
Rechnungen
sind,
sofern
nicht
abweichend
vereinbart,
innerhalb
von
14
Tagen
nach
Rechnungsdatum
ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3)
Bei
Zahlungsverzug
ist
ghd
Consulting
berechtigt,
Verzugszinsen
in
gesetzlicher
Höhe
(§
288
BGB)
sowie
die
Pauschale
nach
§
288
Abs.
5
BGB
geltend
zu
machen;
die
Geltendmachung
eines
weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(4)
Auslagen
(Reisekosten,
Fremdkosten
Dritter,
Dokumentenbeschaffung)
werden,
soweit
nicht
im
Pauschalhonorar enthalten, gesondert nach Nachweis in Rechnung gestellt.
(5)
Eine
Aufrechnung
durch
den
Auftraggeber
ist
nur
mit
unbestrittenen
oder
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen
zulässig.
Ein
Zurückbehaltungsrecht
steht
dem
Auftraggeber
nur
wegen
Gegenansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Vertraulichkeit
(1)
ghd
Consulting
verpflichtet
sich,
alle
im
Rahmen
des
Mandats
bekannt
gewordenen
vertraulichen
Informationen,
insbesondere
Kredit-,
Objekt-
und
Kundendaten,
streng
vertraulich
zu
behandeln
und
nur
im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags zu verwenden.
(2)
Die
Vertraulichkeitspflicht
gilt
über
die
Vertragsdauer
hinaus
fort
und
erstreckt
sich
auch
auf
eingesetzte Erfüllungsgehilfen und Netzwerkpartner, die entsprechend zu verpflichten sind.
(3)
Ausgenommen
sind
Informationen,
die
öffentlich
bekannt
sind
oder
werden,
ohne
dass
dies
auf
einer
Pflichtverletzung
von
ghd
Consulting
beruht,
sowie
die
Offenlegung
aufgrund
gesetzlicher
Verpflichtung
oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung.
(4)
Auf
Wunsch
des
Auftraggebers
schließt
ghd
Consulting
eine
gesonderte,
mandatsspezifische
Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ab.
§ 7 Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1)
Berichte,
Analysen
und
sonstige
Arbeitsergebnisse
werden
ausschließlich
für
den
Auftraggeber
und
den
im Auftrag festgelegten Zweck erstellt.
(2)
Eine
Weitergabe
an
Dritte
(z.
B.
andere
Kreditinstitute,
Investoren,
Behörden)
sowie
eine
Veröffentlichung
oder
Verwendung
außerhalb
des
vereinbarten
Zwecks
bedürfen
der
vorherigen
schriftlichen Zustimmung von ghd Consulting, soweit im Auftrag nicht ausdrücklich anders geregelt.
(3)
Erfolgt
eine
Weitergabe
an
Dritte
mit
Zustimmung
von
ghd
Consulting,
entfaltet
der
Bericht
keine
Haftungswirkung
gegenüber
dem
Dritten,
es
sei
denn,
dies
wurde
ausdrücklich
schriftlich
vereinbart.
Auf
entsprechenden
Wunsch
kann
eine
gesonderte
Third-Party-Reliance-Vereinbarung
gegen
zusätzliches
Honorar abgeschlossen werden.
(4)
ghd
Consulting
ist
berechtigt,
anonymisierte
Erkenntnisse
aus
der
Mandatsbearbeitung
(ohne
Rückschlussmöglichkeit
auf
den
Auftraggeber
oder
das
Objekt)
zur
eigenen
Methodenentwicklung
zu
nutzen.
§ 8 Haftung
(1)
ghd
Consulting
haftet
unbeschränkt
für
Vorsatz
und
grobe
Fahrlässigkeit
sowie
nach
den
Vorschriften
des
Produkthaftungsgesetzes,
bei
Verletzung
von
Leben,
Körper
oder
Gesundheit
und
im
Falle
der
Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
(2)
Bei
leicht
fahrlässiger
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten
(Kardinalpflichten),
deren
Erfüllung
die
ordnungsgemäße
Durchführung
des
Vertrags
überhaupt
erst
ermöglicht
und
auf
deren
Einhaltung
der
Auftraggeber
regelmäßig
vertrauen
darf,
ist
die
Haftung
von
ghd
Consulting
der
Höhe
nach
begrenzt
auf
den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3)
Die
Haftung
für
leicht
fahrlässige
Pflichtverletzungen
außerhalb
von
Kardinalpflichten
ist
ausgeschlossen.
(4)
Die
Haftungshöchstsumme
je
Schadensfall
ist,
soweit
vorstehend
nicht
Zwingendes
entgegensteht,
auf
den
doppelten
Wert
des
vereinbarten
Netto-Honorars
für
den
jeweiligen
Auftrag
begrenzt,
mindestens
jedoch
auf
die
Deckungssumme
der
von
ghd
Consulting
unterhaltenen
Berufs-
bzw.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, soweit diese im Einzelfall Deckung gewährt.
(5)
ghd
Consulting
übernimmt
keine
Haftung
für
die
Richtigkeit
und
Vollständigkeit
von
Informationen,
Unterlagen
und
Auskünften
Dritter
(insbesondere
Vorgutachten,
Grundbuch-,
Bau-
und
Katasterdaten
sowie Angaben des Auftraggebers), soweit diese nicht erkennbar fehlerhaft waren.
(6)
Eine
Haftung
für
den
tatsächlichen
Eintritt
prognostizierter
Realisierungswerte,
Verwertungserlöse
oder
Marktentwicklungen
ist
ausgeschlossen;
die
Einschätzungen
von
ghd
Consulting
beruhen
auf
Annahmen und Szenarien zum Zeitpunkt der Erstellung.
(7)
Die
vorstehenden
Haftungsbegrenzungen
gelten
auch
zugunsten
der
Erfüllungsgehilfen
und
Netzwerkpartner von ghd Consulting.
§ 9 Verjährung
Ansprüche
des
Auftraggebers
wegen
Mängeln
der
Beratungsleistung
verjähren,
soweit
gesetzlich
zulässig,
innerhalb
von
zwölf
Monaten
ab
dem
gesetzlichen
Verjährungsbeginn.
Dies
gilt
nicht
für
Ansprüche,
die
auf
Vorsatz,
grober
Fahrlässigkeit
oder
der
Verletzung
von
Leben,
Körper
oder
Gesundheit
beruhen;
hier
gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1)
Einzelaufträge
enden
mit
vollständiger
Erbringung
der
vereinbarten
Leistung
bzw.
mit
Ablauf
der
vereinbarten Laufzeit.
(2)
Rahmenverträge
und
Dauermandate
können
von
beiden
Parteien
mit
einer
Frist
von
vier
Wochen
zum
Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3)
Das
Recht
zur
außerordentlichen
Kündigung
aus
wichtigem
Grund
bleibt
unberührt.
Ein
wichtiger
Grund
liegt
für
ghd
Consulting
insbesondere
vor,
wenn
der
Auftraggeber
trotz
Mahnung
mit
der
Zahlung
fälliger Honorare in Verzug ist oder erforderliche Mitwirkungshandlungen dauerhaft unterlässt.
(4) Im Fall der Kündigung ist die bis dahin erbrachte Leistung anteilig zu vergüten.
§ 11 Datenschutz
Die
Verarbeitung
personenbezogener
Daten
im
Rahmen
der
Mandatsbearbeitung
erfolgt
nach
Maßgabe
der
geltenden
datenschutzrechtlichen
Bestimmungen
(insbesondere
DSGVO,
BDSG).
Nähere
Informationen
ergeben
sich
aus
der
Datenschutzerklärung
von
ghd
Consulting
bzw.
einer
gesondert
abzuschließenden
Auftragsverarbeitungsvereinbarung,
soweit
ghd
Consulting
personenbezogene
Daten
im
Auftrag
des
Auftraggebers verarbeitet.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen
und
Ergänzungen
dieser
AGB
sowie
des
jeweiligen
Vertrags
bedürfen
der
Textform.
Dies
gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3)
Ausschließlicher
Gerichtsstand
für
alle
Streitigkeiten
aus
oder
im
Zusammenhang
mit
dem
Vertragsverhältnis
ist,
soweit
gesetzlich
zulässig,
der
Sitz
von
ghd
Consulting
(Gießen).
ghd
Consulting
ist
auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(4)
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieser
AGB
unwirksam
sein
oder
werden,
bleibt
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
unberührt.
An
die
Stelle
der
unwirksamen
Bestimmung
tritt
die
gesetzliche
Regelung.
Stand: November 2025